AGB

§ 1 Gültigkeit der Bestimmungen
  1. Der Onlineshop kuechenzeilekaufen.de, eine Unternehmung der Kramer & Witt GbR (kw-bytes), 58456 Witten, Am Huchtert 15 (nachfolgend Anbieter) führt Ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) aus. Dies gilt auch für alle künftigen Anbieter-Leistungen, falls die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht nochmals explizit verändert vereinbart werden. Mit Erteilung des ersten Auftrags erkennt der Auftraggeber die ausschließliche Gültigkeit der Anbieter-Bestimmungen an. Entgegenstehende Einkaufs- und Lieferbedingungen werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch unsererseits selbst im Falle der Leistung / Lieferung nicht Vertragsbestandteil.

  2. Für alle Rechtsgeschäfte mit dem Anbieter sind die Bestimmungen dieser AGB maßgebend. Es sei denn, dass etwas Anderes schriftlich vereinbart worden ist.

  3. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden zurückgewiesen.

§ 2 Vertragsabschluß
  1. Die vom Auftraggeber ausgelöste Bestellung ist eine bindende Auftragserteilung. Der Anbieter kann diese innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer schriftlichen Annahmeerklärung / Auftragsbestätigung oder der bestellten Ware bestätigen.

  2. Die Beauftragung des Anbieters erfolgt üblicherweise online durch Kauf eines Produktes aus unserem Onlineangebot. In Ausnahmefällen kann die Beauftragung auch per Brief, E-Mail/Fax oder mündlich erfolgen. Für diese Beauftragung soll der Auftraggeber dem Anbieter die gewünschten Vertragsziele umfassend darlegen.

  3. Der Vertragsschluss erfolgt, sofern die bestellte Ware nicht bereits vorher zugesand wird, mit Annahmeerklärung / Auftragsbestätigung des Anbieters gegenüber dem Auftraggeber. Die Annahmeerklärung erfolgt üblicherweise per E-Mail, kann aber auch per Brief oder Fax erfolgen. In der Annahmeerklärung fasst der Anbieter die wesentlichen Vertragsinhalte zusammen.

  4. Eine Stornierung eines Auftrags durch den Auftraggeber muss schriftlich erfolgen und wird nach schriftlicher Bestätigung seitens des Anbieters wirksam. Der Anbieter behält sich vor eventuell bereits geleistete Arbeit in Rechnung zu stellen.

§ 3 Ablauf von Aufträgen
  1. Die Auftragsbearbeitung erfolgt grundsätzlich erst nach Eingang aller erforderlicher Angaben und Unterlagen von Seiten des Auftraggebers.

§ 4 Lieferung / Abholung / Montage
  1. Bei einer angegebenen Lieferzeit handelt es sich stets um eine ungefähre Lieferzeit, welche sich aus der Herstellung des Produkts sowie aus Liefer- und Montagekapazitäten errechnet. Sobald die bestellte Ware vom Hersteller freigegeben ist und beim Anbieter oder bei einem vom Anbieter beauftragten Dienstleister kommissioniert ist, wird dem Auftraggeber ein konkreter Liefertermin mitgeteilt bzw. mit diesem vereinbart.

  2. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

  3. Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sind unsere Liefertermine bzw. Lieferfristen ausschließlich unverbindliche Angaben.

  4. Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den vom Anbieter angegebenen Terminen alle notwendigen Unterlagen, Daten und Informationen vollständig zur Verfügung stellt. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben bzw. nicht zur Verfügung gestellte Unterlagen, Daten oder Informationen entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

  5. Wenn kein Aufmaß oder sonstige vorherige Begehung oder Besichtigung der angegebenen Lieferadresse durch den Anbieter oder vom Anbieter beauftragte Dienstleister erfolgt, ist der Auftraggeber verantwortlich eine Anlieferung von gekaufter, sperriger Ware zu gewährleisten. Ebenso ist der Auftraggeber verantwortlich sicher zu stellen, dass die gekaufte Ware bezüglich Ihrer Maße und etwaiger Zu- und Abläufe planmäßig montiert und angeschlossen werden kann. Bei Nichteinhaltung weist der Anbieter sämtliche Regress- oder Nachlassforderungen seitens des Auftraggebers zurück.

  6. Lieferungen von Produkten aufgrund von Bestellungen aus unserem Onlineangebot erfolgen ausschließlich an Adressen innerhalb Deutschlands. Die Lieferung auf Inseln und zu Adressen in Gebirgslagen innerhalb Deutschlands können zu gesonderten Lieferkosten führen und sollten vor einem etwaigen Kauf dieser Produkte im Voraus erfragt werden. Auftraggeber, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ansässig sind, unterbreiten wir gerne individuelle Angebote unabhängig von dem Angebot dieses Onlineauftritts.

  7. Verschiebt der Auftraggeber einen Liefer- oder Montagetermin behält sich der Anbieter vor, eventuell entstehende zusätzliche Lager- und Bereitstellungskosten dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Diese Kosten sollten daher im Voraus erfragt werden.

  8. Sollte bestellte Ware wider Erwarten nicht verfügbar sein, behalten wir uns vor, nicht zu liefern. In einem solchen Fall werden wir den Auftraggeber unverzüglich in Kenntnis setzen und bereits erhaltene Gegenleistungen sofort zurückerstatten.

  9. Höhere Gewalt und Naturkatastrophen entbinden den Anbieter von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten dem Anbieter eine Neufestsetzung der vereinbarten Liefertermine.

  10. Der Auftraggeber kann uns ab 2 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins / Lieferfrist schriftlich zur Lieferung binnen einer angemessenen Frist auffordern. Sollten wir einen ausdrücklichen Liefertermin / eine Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder aus anderen Gründen in Verzug geraten, so kann uns der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung setzen. Wenn wir diese Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, so ist der Kunde berechtigt, eine eventuell bereits geleistete Vergütung zurückzufordern. Bis dahin geleistete Arbeit wird entsprechend verrechnet.

  11. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Auftraggebers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

  12. Relevante Informationen zur Abholung von gekaufter Ware, wie entsprechende Termine, werden dem Auftraggeber gesondert mitgeteilt.

  13. Der Gefahrübergang auf den Auftraggeber erfolgt bei Abholung der gekauften Ware mit Übergabe dieser an den Auftraggeber oder an entsprechende vom Auftraggeber beauftragte Personen oder Dienstleister.

§ 5 Eigentumsvorbehalt
  1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Auftraggeber sich vertragswidrig verhält.

  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern, wenn es sich bei der Kaufsache um hochwertige Güter handelt. Müssen Wartungs-, Installations- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Auftraggeber diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Auftraggeber für den uns entstandenen Ausfall.

§ 6 Preisgestaltung und Vergütung
  1. Für einen Auftrag gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Bestellung. Sofern sich aus dem Angebot des Anbieters nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Endpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.

  2. Aktionsangebote in unserem Onlineangebot können zeitlich oder mengenmäßig begrenzt sein. Einzelheiten ergeben sich aus der Produktbeschreibung.

  3. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich in den von uns angebotenen Zahlungsarten zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

  4. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis bei verbindlicher Erteilung des Auftrages fällig. Nicht eingehende oder zurückgezogene Zahlungen führen zum Abbruch des Auftrags. Wird so oder durch sonstige Gründe ein Abbruch der Bestellung herbeigeführt, erlischt der Anspruch des Auftraggebers auf Leistung. Der Anbieter behält sich vor eventuell bereits geleistete Arbeit in Rechnung zu stellen.

  5. Für zusätzliche Arbeitsleistung, die nicht im Rahmen unserer online buchbaren Verträge erbracht werden, und soweit vertraglich keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Vergütung nach Zeitaufwand. Die Vergütung versteht sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

  6. Die Vergütung zusätzlicher Arbeitsleistung ist nach Abnahme fällig. Der Anbieter stellt nach erfolgter Abnahme durch den Auftraggeber eine entsprechende Rechnung aus. Diese ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, es sei denn, es gibt eine einzelvertraglich andere Regelung.

  7. Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter die Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe, mindestens aber 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.

§ 7 Pflichten und Haftung des Auftraggebers
  1. Der Auftraggeber ist – soweit dies für die Erfüllung des Auftrags erforderlich ist – zur Mitwirkung bei der Auftragsausführung verpflichtet. Dazu hat er dem Anbieter alle Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel zeitgerecht und auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen. Die Pflicht zur Mitwirkung erstreckt sich auf alle Phasen eines Auftrags, insbesondere auch auf sämtliche Vorgänge bezüglich einer eventuellen Gewährleistung.

  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für den Auftrag zur Verfügung gestellte Material auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen. Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die Verantwortung für Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein der Auftraggeber.

  3. Der Auftraggeber stellt den Anbieter von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen den Anbieter stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

  4. Der Anbieter ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Anbieter entsprechende Vollmacht zu erteilen.

  5. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Anbieters abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, dem Anbieter im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

§ 8 Abnahme
  1. Die Abnahme hat unmittelbar bei Lieferung, direkt bei Abholung, sonstiger Übergabe der Ware oder nach vollzogener Montage, falls diese Bestandteil der gebuchten Serviceleistung ist, zu erfolgen.

  2. Verweigert der Auftraggeber die Abnahme und erklärt in diesem Zuge den Rücktritt vom Auftrag, behält der Anbieter den Vergütungsanspruch für bereits begonnene / geleistete Arbeiten und das Recht auf Schadenersatz.

  3. Kommt der Auftraggeber in Abnahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Auftraggeber bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Abnahme- oder Schuldnerverzug gerät.

§ 9 Rücktritts- und Widerrufsrecht
  1. Das Rücktritts- und Widerrufsrecht des Auftraggebers erlischt vorzeitig, also vor Ablauf der 14 tägigen Widerrufsfrist, wenn mit der Ausführung der Bestellung erst begonnen wurde, nachdem der Auftraggeber dazu seine ausdrückliche Zustimmung erteilt hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Rücktritts- und Widerrufsrecht bei Beauftragung von Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Auftraggeber maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Auftraggeber zugeschnitten sind, verliert.

  2. Das Rücktritts- und Widerrufsrecht des Auftraggebers erlischt vorzeitig, also vor Ablauf der 14 tägigen Widerrufsfrist, wenn der Anbieter Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Auftraggebers maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Auftraggebers zugeschnitten sind, beim Erzeuger zur Herstellung in Auftrag gibt oder selbst mit der Herstellung begonnen hat. (§ 312 BGB Widerrufsrecht; § 355 BGB Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen).

  3. Sofern die vom Auftraggeber bestellte Ware vom Anbieter noch nicht beim Hersteller bestellt wurde, kann der Anbieter dem Auftraggeber in entsprechenden Fällen eine Stornierung der Bestellung und somit ein Rücktritts- und Widerrufsrecht einräumen. Sollte der Anbieter dem Rücktritt vom Kaufvertrag zustimmen, so werden in jedem Fall 20% der Kaufsumme einbehalten beziehungsweise fällig.

  4. Sofern die vom Auftraggeber bestellte Ware vom Anbieter noch nicht beim Hersteller bestellt wurde, hat auch der Anbieter in entsprechenden Fällen das Recht eine Stornierung der Bestellung einzuleiten und somit ein Rücktritts- und Widerrufsrecht. Sollte der Anbieter einen Rücktritt vom Kaufvertrag vollziehen, so werden in jedem Fall 20% der Kaufsumme einbehalten beziehungsweise fällig.

§ 10 Gewährleistung
  1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers beträgt für Verbraucher bei neu hergestellten Produkten 2 Jahre, bei gebrauchten Produkten 1 Jahr. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist bei neu hergestellten Produkten und bei gebrauchten Produkten 1 Jahr.

  2. Eine Garantie wird vom Anbieter nicht erklärt.

  3. Hinsichtilich eines Gewährleistungsanspruchs bezüglich Vollständigkeit und Transportschäden sowie daraus resultierender Mängel muss die Ware bei Lieferung oder unmittelbar danach geprüft werden.

  4. Ein etwaiger Gewährleistungsanspruch muss in schriflicher Form eingereicht werden.

  5. Die Bearbeitung eines Gewährleistungsanspruchs kann nur erfolgen, wenn dieser vom Auftraggeber oder einer bevollmächtigten Person mit entsprechenden Bildern und einer Beschreibung in Textform dokumentiert ist.

  6. Weitere Dokumente bezüglich des Gewährleistungsanspruchs müssen dem Anbieter zu Bearbeitungs- und Dokumentationszwecken als Original oder in Kopie zur Verfügung gestellt werden. Für den Anspruch relavante Informationen müssen dabei deutlich erkennbar sein.

  7. Der Anbieter behält sich vor sämtliche Gewährleistungsansprüche durch einen Gutachter prüfen zu lassen. Bei, im entsprechenden Gutachten, negativ bewerteten Gewährleistungsansprüchen behält sich der Anbieter vor, dem Auftraggeber sämtliche Kosten des bisherigen Vorgangs zur Bearbeitung und Prüfung des Anspruchs in Rechnung zu stellen.

§ 11 Haftungsbeschränkungen
  1. Soweit Angaben, Abbildungen, Zeichnungen und ähnliches in unseren Angeboten und Produkten nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden, sind diese nur annähernd maßgebend.

  2. Alle Angebote gelten solange der Vorrat reicht. Für eventuelle Druckfehler bei der Preisangabe oder bei technischen Daten übernehmen wir keine Haftung.

  3. Weder der Hersteller der bestellten Ware noch der Anbieter übernehmen eine Haftung für eventuelle Quellschäden an Möbelteilen, die aufgrund einer fehlenden Dunsthaube auftreten.

  4. Die Haftung des Anbieters beschränkt sich auf Pflichtverletzungen, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sofern der Anbieter schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt.

  5. Zusätzlich beschränkt sich die Schadensersatzhaftung der Höhe nach auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden, höchstens jedoch auf den Auftragswert. Aufwendungsersatzansprüche des Kunden sind in allen Fällen beschränkt auf das Interesse, welches dieser an der Erfüllung des Vertrags hat.

  6. Eine weitergehende Haftung auf Schadens- oder Aufwendungsersatz, als in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen vorgesehen, ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Insoweit haftet der Anbieter insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefer- oder Leistungsgegenstand selbst entstanden sind, wie z.B. entgangenen Gewinn und sonstige Vermögensschäden des Kunden. Die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

  7. Soweit die Haftung nach den vorstehenden Bedingungen begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Verrichtungsgehilfen oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

  8. Dem Anbieter bleibt der Einwand des Mitverschuldens unbenommen.

§ 12 Abtretungs- und Verpfändungsverbot
  1. Die Abtretung oder Verpfändung von dem Auftraggeber gegenüber dem Anbieter zustehenden Ansprüchen oder Rechten ist ohne Zustimmung des Anbieters ausgeschlossen, sofern der Auftraggeber nicht ein berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfändung nachweist.

§ 13 Aufrechnung
  1. Ein Aufrechnungsrecht des Auftraggebers besteht nur, wenn seine zur Aufrechnung gestellte Forderung rechtskräftig festgestellt wurde oder unbestritten ist.

§ 14 Urheberrecht und Nutzungsrechte
  1. Jede Leistung des Anbieters erfolgt im Rahmen eines Urheberwerkvertrags, der neben der reinen Werkleistung auch auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werken gerichtet ist.

  2. Alle Konzepte, Ideen, Beratungs- und Kreativleistungen (auch Planungen, Entwürfe, Reinzeichnungen, Skizzen etc.) unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Vertragsparteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen dem Anbieter (bzw. den entsprechend im Auftrag des Anbieters tätig gewordenen Dienstleistern) die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97ff. UrhG zu.

  3. Die Planungen, Entwürfe, Reinzeichnungen, Skizzen, Ideen etc. dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Anbieters (bzw. der entsprechend im Auftrag des Anbieters tätig gewordenen Dienstleister) weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen die Bestimmungen berechtigt den Anbieter, eine entsprechende Vertragsstrafe zu verlangen.

  4. Der Anbieter (bzw. der entsprechend im Auftrag des Anbieters tätig gewordene Dienstleister) überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nicht anders vereinbart, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Anbieter.

  5. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.

  6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Anbieter auf den Vervielfältigungsstücken oder in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Anbieter zum Schadenersatz in entsprechender Höhe.

  7. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

  8. Der Anbieter erstellt in der Regel für jeden Auftrag individuelle Konzepte und Pläne. Typische Gestaltungsstile oder einzelne Elemente werden eventuell vom Anbieter für Auftragsbearbeitungen wieder verwendet, so dass der Auftraggeber hieran - auch nach Erwerb eines Nutzungsrechts an einer vom Anbieter erstellten Arbeit - ausdrücklich keine Exklusivrechte erwirbt.

§ 15 Geheimhaltung
  1. Der Anbieter verpflichtet sich, sämtliche im Zusammenhang mit dem Auftrag zugänglichen Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet werden, oder nach sonstigen Umständen eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers erkennbar sind, unbefristet geheim zu halten und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten – weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten.

  2. Der Anbieter wird durch geeignete vertragliche Abreden mit der für den Anbieter tätigen Arbeitnehmer und Beauftragten sicherstellen, dass auch diese unbefristet jede eigene Verwertung, Weitergabe oder unbefugte Aufzeichnung solcher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse unterlassen.

§ 16 Digitale Daten
  1. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Dateien an den Auftraggeber herauszugeben, es sei denn diese sind Vertragsbestandteil. Wünscht der Auftraggeber dennoch die Herausgabe von Computerdaten, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

  2. Hat der Anbieter dem Auftraggeber Original-Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung durch den Anbieter geändert werden.

§ 17 Schlußbestimmungen
  1. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass der Anbieter die für ihn erstellten Konzepte und Kreativleistungen etc. bei Bedarf als Referenz auf ihrer Homepage ausstellen bzw. in sonstigen Werbemitteln als Nachweis ihrer Arbeiten verwenden darf. Weiterhin stimmt der Auftraggeber zu, dass sein Firmenname, ggf. mit URL, in die ebenfalls für Werbezwecke verwendete Kundenliste des Anbieters aufgenommen werden darf. Ausgeschlossen von dieser Regelung bleiben Projekte, die der Anbieter im Rahmen für Agenturen ausführt, die wiederum als Wiederverkäufer auftreten und den Anbieter um Anonymität bzw. Kundenschutz bitten.

  2. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden personenbezogenen Daten vom Anbieter gespeichert werden. Die Daten werden nur für interne Zwecke genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.

  3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Sitz der kw-bytes GbR.

§ 18 Sonstiges
  1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

  2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

  3. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.

Witten, Januar 2023

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